Private Cloud (Anbieter und Anwender in einer Firma)
Firmencloud (Enterprise)
Abteilungscloud (Department)
Personal-/Teamcloud
Hinweise zur Rechtslage
Europäische Datenschutzbestimmungen erlauben keine Speicherung von bestimmten Daten auf Systemen außerhalb der EU
"Safe Harbour"-Abkommen war nie ein entsprechender Schutz und gilt auch nicht mehr
Die geplanten Nachfolgebestimmungen werden wegen der Unvereinbarkeit der Datenschutzbestimmungen innerhalb und außerhalb der EU auch nicht halten
Vereinfachtes Beispiel:
Nach europäischen Datenschutzbestimmungen darf ein Suchmaschinenbetreiber keine in der EU erfaßten Daten an Organisationen außerhalb der EU weitergeben
Nach US-amerikanischem Recht muß dieser Suchmaschinenanbieter (da er einen Sitz in den USA hat) diese Daten an bestimmte US-Organisationen auf Verlangen übergeben.
Die Einhaltung beider Bestimmungen ist nicht möglich!